Kostenübernahme durch das Sozialamt

 

In der Regel erstattet das Sozialamt die Bestattungskosten, wenn keine Angehörigen vorhanden sind oder wenn die Angehörigen die Kosten nicht tragen können.

Es übernimmt aber nur die erforderliche Kosten, also eine sehr einfache Bestattung. Mögliche Voraussetzungen für die Übernahme der Bestattungskosten sind:

   

 

  • kein Angehörigen vorhanden oder den zur Vornahme der Bestattung Verpflichteten sind die Bestattungskosten nicht zumutbar

  • die Personen, die Bestattungskosten bekommen, dürfen die Einkommensgrenze nach §§ 85 ff. SGB XII nicht überschreiten

 

Über die Frage der Zumutbarkeit der Kosten entscheidet das Sozialamt nach pflichtgemäßem Ermessen. Beurteilt das Sozialamt die Übernahme der Kosten für den Angehörigen oder Unterhaltsverpflichteten als nicht zumutbar, so besteht ein Rechtsanspruch auf Übernahme der Bestattungskosten durch das Sozialamt. Zu den erforderlichen Kosten der Bestattung gehören nicht unbedingt die Aufwendungen für eine würdige Bestattung, wie sie ortsüblich ist. Das Sozialamt übernimmt in unserer Region ( Salzland und Harz ) erfahrungsgemäß folgenden Kosten.

 

  • Sarg in einfacher Ausführung

  • Sterbewäsche und Kleidung in einfacher Ausführung

  • abholen und einsargen des Verstorbenen

  • Überführung des Verstorbenen zum Friedhof bzw. in das Krematorium

  • Aufbewahrung in der Leichenhalle

  • Erledigungen und Aufwendungen

  • Beisetzungskosten und Grabmacherleistungen

 

sowie Kosten für Auslagen:

 

  • Leichenschau und Ausstellung der Todesbescheinigung

  • Sterbeurkunden

  • Kosten des Krematoriums

  • Kosten der Friedhofsverwaltung für einen einfachen Grabplatz

 

Nicht übernommen werden in unserer Region ( Salzland / Harz ) die Kosten für eine Trauerfeier in der Kapelle, die Bewirtung von Trauergästen, Trauerkleidung, Todesanzeigen, Danksagungen und Blumenschmuck.

 

Individuelle Auskünfte erteilen wir ihnen gern oder das zuständige Sozialamt.

 

  

Dateidownload
Hier können sie einen Antrag für das Amt downloaden und ausdrucken.

    

 

 

Jana Müller

 

 

Jens Müller

 

 

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